AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der AM-Service 24 – Inhaber Markus Bastl

 

Stand:04.04.2017

 

1. Allgemein:

Die Marke „AM-Service 24" - im Folgendem „Verwender“ genannt - istein Einzelunternehmen mit Sitz in 94227 Zwiesel, Bachlweg 6.Inhaber des Unternehmens und der Marke „AM-Service 24" ist HerrMarkus Bastl.

Das Einzelunternehmen erbringt Leistungen im Bereich Hausmeister-Service und betreibt einen Handel inkl. Planung und Einrichtung mit Büromöbel. Es werden keine Leistungen erbracht, für die es einer

Eintragung und Genehmigung nach der Handwerksrolle bedarf.

 

2. Auftrag/Vertrag:

Erteilt der Verbraucher (§13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) -beide im Folgendem Auftraggeber genannt - dem Verwender einenAuftrag, so ist dieser grundsätzlich verbindlich daran gebunden. Ausgenommen hiervon sind Haustürgeschäfte (§ 312 BGB) und Fernabsatzgeschäfte (§ 312 b BGB). Bei Nichterfüllung von Verträgen/Aufträgen (Abnahmeverweigerung, Zahlung usw.) macht sich der Auftraggeber Schadenersatzpflichtig. Gleiches gilt bei

schuldhafter Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten.

(Zahlungsverzug oder schuldhafte Verzögerung der Abnahme.) Der Auftraggeber hat dem Verwender bei schuldhafter Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten den real entstandenen Schaden zu ersetzen, jedoch min. 30 % der brutto Auftrags Summe

zuzüglich gegebenenfalls für das Gewerk oder das Handelsgeschäft bereits bestellte Ware zum Verkaufspreis. Bei Bestellung einer Ware, Dienstleistung oder Gewerk hat der Verwender das Recht, die Leistung mit einer Frist von drei Monaten seit Verpflichtungsgeschäft zu erbringen ohne in Verzug zu geraten. Der Gefahrenübergang ist

bei Warenerhalt. Bei Werkverträgen ist Tag des Gefahrenübergangs Tag der Abnahme. Bei schuldhaften Verzögerung der Abnahme des Auftraggebers ist Tag des Gefahrenübergangs der Tag der Fertigstellung des Gewerks.

 

3. Widerrufrecht:

Verbraucher haben bei Haustürgeschäften sowie

Fernabsatzgeschäften ein gesetzliches Widerrufrecht.

Die Widerrufbelehrung geht dem Auftraggeber bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzgeschäften mit der Warenlieferung oder Leistung

gesondert zu. Bei Bestellungen von Gewerken, Dienstleistungen oder Waren über Fernkommunikationsmittel haben Unternehmer

(§14 BGB) kein Widerrufrecht.

 

4. Zahlungsziel:

Rechnungsdatum ist das Leistungsdatum des Auftraggebers.

Zahlungsfrist ist zehn Tage ohne Abzug. Der Abzug von Skonto ist nur

bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

 

5. Angebot:

Sämtliche Angebote die nicht als verbindlich gekennzeichnet sind,

bleiben unverbindlich, ohne Gewähr, ohne Obligo (freibleibend) und verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe eines Antrags. ("invitatio

ad offerendum") Hierfür wird dem Auftraggeber regelmäßig eine Bestellbestätigung zur Verfügung gestellt. Die Auftragsbestätigung kann durch Leistungsbeginn, Warenlieferung, schriftliche (auch

Textform oder elektr. Form) erfolgen. Eine Anzahlung gilt als verbindlicher Antrag. Im Zweifelsfall ist ein Kostenvoranschlag mit einer Pauschale zu begleichen. Der Betrag der Pauschale ist abhängig von Art und Umfang des Aufwands des Kostenvoranschlags. Eigentumsvorbehalt: Jegliche Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Kauvertrag / Werkvertrag Eigentum des Verwenders.

 

6. Geschäftsverkehr / Handelsbräuche

Bei Vertragsverhandlungen zu Vertragsabschlüssen des Verwenders mit Unternehmern/Kaufleuten findet das kaufmännische Bestätigungsschreiben regelmäßig Verwendung.Entsprechend hat der Vertragspartner des Verwenders bei Erhalt des Kaufmännisches Bestätigungsschreibens, sofern der Vertragsabschluss nicht gewollt ist, ohne schuldhaftes zögern diesem

zu widersprechen.

 

7. Zahlungsverzug - Rechtsverfolgung:

Macht sich der Auftraggeber durch Zahlungsverzug

schadenersatzpflichtig, so gilt Folgendes: Bei Verträgen mit Verbrauchern werden 5 % - Punkte über dem Basiszins gem. § 247 BGB ab Leistungszeitpunkt des Auftraggebers fällig. Bei Verträgen mit Unternehmern werden 8 % - Punkte über dem Basiszins gem. § 247 BGB ab Leistungszeitpunkt des Auftraggebers fällig. Der

Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Forderungen nach Ablauf von 40 Tagen seit Leistungsdatum im Zuge der Urkundsklage geltend gemacht werden können. Der Auftraggeber hat die Kosten für Rechtsvertretung und Durchsetzung der Forderungen vollständig zu

tragen. Ein wiederholter Hinweis auf gerichtliche Durchsetzung der Forderung nach Ablauf der 40-Tagesfrist sowie ein Hinweis auf

anfallende Kosten bedarf es nicht. Für anfallende Mahnungen wird eine Gebühr von min. 5,00 EUR berechnet.

 

8. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages

im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder

undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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